Neulich organisierten wir eine Verkostung Großer und Erster Gewächse in der Schweiz. Der Artikel wird in wenigen Wochen in Marmite erscheinen, und an der Qualität der Weine gab es nichts zu deuteln. Die mitverkostenden Schweizer waren ganz begeistert von der Klarheit und Präzision der Rieslinge aus den Jahrgängen 2010 und 2009.
Aber dann ging es ans Schreiben und an die Anfertigung der Tabellen, und in diesem Moment begann das große Verwirrspiel. Versuchen Sie mal, einem Nicht-Deutschen klarzumachen, wo die Unterschiede zwischen Großem und Erstem Gewächs anzusiedeln sind. Wo ich’s doch selbst kaum begreife!
Ich versuchte mein Bestes, begann bei gesetzlichen Regelungen, erwähnte den VDP. Aber irgendwann kamen die bohrenden Fragen. Warum stehen auf der Flasche von Schönborns Marcobrunn-Riesling die Buchstaben GG, wenn es sich doch nur um ein Erstes Gewächs handelt? Weshalb steht bei van Volxems Kanzemer Altenberg nichts dergleichen auf der Flasche, obwohl er bei den Händlern überall als Großes Gewächs gelistet wird? Aus welchen Gründen hat auch das Weingut Loewen an der Mosel ein Großes Gewächs eingereicht, obwohl der Betrieb gar nicht dem VDP angehört? Und schließlich: Steht die “1″ auf dem Etikett jetzt ausschließlich für Erstes Gewächs oder kann damit auch das Große Pendant ausgezeichnet werden?
Als ich daraufhin erklären wollte, dass die 1 für Erstes und für Großes Gewächs steht, aber dann auch wieder für keines von beiden, sondern für Erste Lage, brach ich ab. An den Blicken der Mitverkoster erkannte ich, dass niemand auch nur ansatzweise verstand, was ich meinte. Und ich selbst fand die Erklärungen mittlerweile derart verworren und die dahinter stehende Bürokratie so absurd, dass ich auf weitere Versuche verzichtete und nur hilflos abwinkte. Deutscher Wein sei eben, so fasste ich zusammen, ziemlich kompliziert.
Demnächst muss ich meinen Schweizer Freunden in einem ausführlichen Seminar nahebringen, was eigentlich P.C. und G.C. bedeuten, Spezialbezeichnungen, die das Weingut Dr. Bürklin-Wolf nutzt. Ich traue mich gar nicht, überhaupt anzufangen…







”erstes gewächs” ist rechtlich geschützt, “großes gewächs” darf nicht aufs etikett. das problem ist doch das festhalten an einem gewachsenen konzept, das aufgrund seiner vielen brüche immer etwas dilettantisch anmutet. bitte mich nicht falsch zu verstehen: an der aufrichtigkeit vieler vdp-winzer, den herkunftsgedanken umsetzen zu wollen, zweifle ich keinen moment. ich weiß auch, was es bedeutet, in einem verband mit 200 mitgliedern einen beschluss herbeizuführen. und die leistung aller beteiligter will ich nicht schmälern. konsequent wäre aber eines: alles auf null – und nachdem alle regionen die bereitschaft erklärt haben, daran mitwirken zu wollen, ein neues, schlüssiges konzept zu entwerfen. eines aus einem guss, mit einer juristisch einwandfreien terminologie, ohne ständig in grauzonen zu operieren oder begriffe weiterzuführen, die sich leider überlebt haben. und eines, dass die besonderheiten der regionen berücksichtigt.
Herzlichen Dank für die Aufklärung! Was bin ich froh, dass ich mich nicht mit diesem Thema auseinandersetzen muß.
Das nächste Mal vielleicht einfach auf http://www.vdp.de/de/klassifikation/ verweisen…
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